- brachlegen
- D✓brach le|gen, brach|le|gen (nicht bebauen; nicht nutzen); einen Acker D✓brach legen oder brachlegen
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
brachlegen — brach|le|gen <sw. V.; hat: (Land) von der Nutzung als Anbaufläche ausnehmen, [vorläufig] nicht mehr bebauen. * * * brach|le|gen <sw. V.; hat: (Feld) nicht bebauen, unbestellt lassen: einen Acker b.; Ü seine Fähigkeiten wurden brachgelegt… … Universal-Lexikon
Brache: Ein agrarpolitisches Instrument — Der Begriff »Brache« hat seine Wurzel im althochdeutschen Wort »brhhā«, das Brechen, und bezeichnete zunächst speziell das erste Umbrechen des Bodens, wie es für die traditionelle Dreifelderwirtschaft typisch war. Ein Drittel der Flur blieb… … Universal-Lexikon
brach legen — D✓brach le|gen, brach|le|gen (nicht bebauen; nicht nutzen); einen Acker D✓brach legen oder brachlegen … Die deutsche Rechtschreibung